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   BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91   

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https://dejure.org/1991,3813
BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91 (https://dejure.org/1991,3813)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1991 - 1 D 19.91 (https://dejure.org/1991,3813)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1991 - 1 D 19.91 (https://dejure.org/1991,3813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Beamten wegen eines Vergehens der Unterschlagung - Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst - Bindung an die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Strafurteils - Vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflichten zu uneigennütziger Amtsführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 71.88

    Disziplinarverfahren - Lösungsmöglichkeit - Strafgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91
    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 71.88 - <NJW 1990, 2834 = DÖD 1990, 123 = BVerwG Dok.Ber. B 1990, 96> m.w.N. und Urteil vom 5. September 1990 - BVerwG 1 D 78.89 - ).
  • BVerwG, 05.09.1990 - 1 D 78.89

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Diebstahls -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91
    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 71.88 - <NJW 1990, 2834 = DÖD 1990, 123 = BVerwG Dok.Ber. B 1990, 96> m.w.N. und Urteil vom 5. September 1990 - BVerwG 1 D 78.89 - ).
  • BVerwG, 21.03.1990 - 1 D 40.89

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Bundesbahnbeamten des mittleren

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91
    Deshalb hat der Senat bei im Dienst begangenem Diebstahl zum Nachteil von Kollegen grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und ihn dem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld insoweit gleichgestellt (vgl. z.B. Urteil vom 21. März 1990 - BVerwG 1 D 40.89 -).
  • BVerwG, 23.04.1980 - 1 D 25.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91
    Durch solche Kontrollen verstößt die Post weder gegen rechtsstaatliche Grundsätze noch gegen ihre beamtenrechtliche Fürsorgepflicht (BDHE 5, 36; Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 1 D 25.79 -).
  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Dabei kann nach der Formel des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer in nunmehr jahrelanger Rechtsprechung angeschlossen hat(Vgl. nur Beschluss der Kammer vom 03.08.2018 - 7 K 2422/17 -, juris), von Erheblichkeit erst dann ausgegangen werden, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1989, a.a.O.; vom 26.11.1991 - 1 D 19/91 - vom 22.04.1997 - 1 D 9/96 - vom 24.02.1999 - 1 D 31/98 - vom 20.04.1999 - 1 D 44/97 - vom 14.09.1999 - 1 D 27/98 -, BVerwGE 111, 6 = NVwZ-RR 2000, 229 und vom 20.06.2000 - 1 D 2/99 - juris.).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige

    Es verstößt weder gegen rechtsstaatliche Grundsätze noch gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht, aus konkretem Anlass Bedienstete mit Hilfe einer präparierten Diebesfalle auf ihre Redlichkeit zu überprüfen (vgl. Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 19.91 - juris).
  • VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 66/15

    Keine Disziplinarmaßnahme zusätzlich zur Strafe bei selben Sachverhalt

    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. ständige Rspr. des BVerwG, Urteil vom 26. November 1991, 1 D 19.91 - juris -).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 19.91 - m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2016 - 3 A 11052/15

    Lehrer nach mehrmonatigem vorsätzlichem Fernbleiben aus dem Dienst entfernt

    Die bloße Möglichkeit, das in dem vorangegangen Verfahren festgestellte Geschehen könnte sich auch anders ereignet haben, reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1991 - 1 D 19.91 -, juris; stRspr) .
  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 9.96
    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (stRspr, z.B. Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 19.91 - m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher

    Die bloße Möglichkeit, dass sich das in dem vorangegangenen Verfahren festgestellte Geschehen auch anders ereignet haben könnte, reicht für einen Lösungsbeschluss hingegen nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1991 - 1 D 19.91 -, juris Rn. 11; stRspr).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 D 82.97

    Entfernung aus einem Dienstverhältnis auf Grund fehlender Milderungsgründe -

    Deshalb erkennt der Senat in ständiger Rechtsprechung bei im Dienst begangenem Diebstahl zum Nachteil von Kollegen grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst und stellt ihn damit dem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld gleich (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 55.95 - , Urteil vom 21. Juli 1993 - BVerwG 1 D 9.92 -, Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 19.91 - , Urteil vom 21. März 1990 - BVerwG 1 D 40.89 -).
  • VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15

    Dienstentfernung Lehrer

    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehene auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. ständige Rspr. BVerwG, Urteil vom 26. November 1991 - 1 D 19.91 -, juris).
  • OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09

    Einreichung der Berufungsbegründung beim Berufungsgericht; Unterschlagung im

    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluss dagegen nicht aus (so - zur früheren Regelung des § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO - BVerwG, Urteil vom 29. November 2000 - 1 D 13/99 - Urteil vom 26. November 1991 - 1 D 19/91 - Urteil vom 7. Oktober1986 - 1 D 45/86 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 21.07.1993 - 1 D 9.92

    Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Ruhestandsbeamten - Entfernung aus

  • VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10

    Dienstentfernung wegen gefälschter Gebührenquittungen

  • BVerwG, 21.07.1993 - 1 D 46.92

    Disziplinarverfahren gegen einen Posthauptschaffner wegen dienstlicher Vergehen -

  • VG Saarlouis, 03.08.2018 - 7 K 2422/17

    Disziplinarklage gegen einen Lehrer wegen mehrerer Drogendelikte;

  • BVerwG, 25.08.1993 - 1 D 27.92
  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 5.92

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nach Verurteilung wegen Diebstahls und

  • BVerwG, 02.03.1993 - 1 D 16.92

    Möglichkeit einer Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen

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